Für die Einreise nach Schottland bzw. Großbritannien ist es notwendig, einen für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich zu führen, Bürger aus der Schweiz benötigen eine Pink Visitor´s Card, welche bei der Einreise ausgestellt wird. Auch provisorische Ausweise werden akzeptiert. Üblicherweise werden die Papiere beim Betreten britischen Bodens auch kontrolliert. Das geschieht entweder bei der Abfahrt von einer Fähre oder nach Verlassen des Flugzeugs, bevor man zu den Gepäckbändern gelangt. Kontrollen am Flughafen können zuweilen etwas anstrengend sein und zum Gewinn erster Erfahrungen hinsichtlich des geordneten Wartens in einer Schlange führen, jeweils in Abhängigkeit von der Gemütslage der prüfenden Offiziellen und der Menge der besetzten Schalter. Ein Lächeln und freundliche Worte helfen beim Abbau eventueller nervöser Spannungen.
Seit dem 26. Juni 2012 müssen alle Kinder ein eigenes Reisedokument in Form eines Reisepasses oder Personalausweises besitzen. Für allein reisende Kinder und Jugendliche oder bei der Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil existieren keine besonderen Vorschriften.
Angehörige anderer Staaten erkundigen sich bitte bei der Botschaft.
Im Falle eines Falles kann es nützlich sein, die Krankenversicherungskarte dabei zu haben bzw. eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen sind für bestimmte Leistungen zum Teil erhebliche Eigenanteile zu zahlen. Hinzu kommt, dass die Kosten für einen krankheits- oder unfallbedingten Rücktransport nach Deutschland oft nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rückführungskosten nicht erstattet. Die Auslandskrankenversicherung sollte nach Möglichkeit Beistandsleistungen beinhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall über eine Notrufnummer administrative und bei Bedarf auch ärztliche Unterstützung durch die Krankenversicherung erhalten. Besondere Impfungen sind nicht erforderlich.
Haustiere müssen einen Mikrochip und einen EU-Heimtierausweis besitzen, zudem sollten eine aktuelle Tollwut-Impfung und eine Blutuntersuchung vorliegen, ansonsten ist eine 6-monatige Quarantäne unabdingbar. Hunde und Katzen können nicht auf allen Routen einreisen.
Für den eigenen PKW ist das Mitführen der grünen Versicherungskarte obligatorisch. Außerdem sollten natürlich Führer- und Fahrzeugschein dabei sein. Wer noch kein EU-Kennzeichen hat, muss das Nationalitäten-Kennzeichen gut sichtbar anbringen. Und ganz wichtig ist das Abkleben der Scheinwerfer, da sonst beim britischen Linksverkehr und Fahren mit Licht andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Diese Aufkleber mit typgenauer Anleitung sind beispielsweise auf den Fähren erhältlich.
Zollrechtliche Beschränkungen sind in den Zeiten des europaweiten freien Warenverkehrs nur noch teilweise vorhanden. Wer jedoch ungewöhnlich große Mengen an Tabakwaren und Alkohol mitnimmt, sollte auch in der Lage sein, den Nachweis für den ausschließlichen Eigenbedarf zu erbringen.
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Fotocredits: Udo Haafke